
GESCHÄFTSORDNUNG
FÜR DIE VERGABE SICHTBARER AUSZEICHNUNGEN
gemäß Punkt 4a der Statuten des
Offiziersklubs der Sicherheitsexekutive Österreichs (OSÖ).
1. Der Offiziersklub der Sicherheitsexekutive Österreichs verleiht als sichtbare Auszeichnung Verdienst- und Ehrenzeichen.
2. Dem Präsidium obliegt die Behandlung von Anträgen auf Verleihung von sichtbaren Auszeichnungen des OSÖ. Es entscheidet allein und endgültig.
3. Sichtbare Auszeichnungen des OSÖ können physischen Personen ohne Rücksicht auf deren Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Religion oder Lebensalter vergeben werden.
4. Mit sichtbaren Auszeichnungen des OSÖ kann jede Person gemäß Punkt 3 für Verdienste um den OSÖ ausgezeichnet werden.
5. Die Verdienste können ideeller oder materieller Natur sein.
6. Sichtbare Auszeichnungen des Offiziersklubs der Sicherheitsexekutive
werden in 4 Stufen verliehen:
- Stufe: Verdienstmedaille in Gold (VMG);
- Stufe: Verdienstzeichen (Vz);
- Stufe: Ehrenzeichen (Ez);
- Stufe: Großes Ehrenzeichen (GrEz).
7. Jede einzelne Stufe kann nur einmal pro Person verliehen werden.
8. Die Verleihung hat in feierlicher Form durch den Präsidenten und den Ehrenzeichenreferenten oder einer von diesen bestellten Vertretungen durch Übergabe der Dekoration und der Urkunde zu erfolgen.
